Mobilität verursacht in unserer Sektion den höchsten Anteil an klimaschädlichen Emissionen. So wurde die Reisekostenrichtlinie für Reisen im Rahmen der Sektionstätigkeiten für ehrenamtlich tätige Mitglieder, Trainer*innen, Tourenleiter*innen und Angestellte mit dem Ziel überarbeitet, möglichst umweltfreundliches und klimaschonendes Reisen zu fördern. Die Entwicklung erfolgte in Anlehnung an die Vorschläge des Bundesverbandes. Die Reisekostenlinie ist seit dem 01.04.2023 in Kraft und in der Geschäftsstelle und bald auf der Webseite einsehbar.
Was ist neu?
Wo immer möglich sollen öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden. So werden bei Bahnfahrten die Kosten zweiter Wagenklasse erstattet. Nach Möglichkeit ist das Bahnticket frühzeitig unter Inanspruchnahme von Sparpreisen zu buchen.
Die Kosten für eine BahnCard (25, 50, 100) werden in Raten erstattet, die der Ersparnis durch die BahnCard bei der jeweiligen Buchung entsprechen bis der Preis der BahnCard erstattet ist. Einmal im Jahr ist eine Amortisationsrechnung vorzulegen.
Bei Nutzung eines Schlafwagens werden die Kosten für einen Schlafplatz ersetzt. Dieser Ersatz tritt an die Stelle der Übernachtungskosten.
Die Kosten für eine Fahrradmitnahme werden erstattet.
Fahrten mit Fernbussen werden in Höhe der Kosten gegen Vorlage von Belegen erstattet.
Ebenso werden sonstige ÖPNV-Nutzungen bezahlt. Falls möglich ist die Bahn zu bevorzugen, da diese ein existierendes Verkehrssystem ist, das bei höherer Auslastung immer klimaschonender wird, während etwa Fernbusse zusätzliche Emissionen verursachen.
Bei Nutzung von Bahn, Fernbus und ÖPNV wird ab sofort bis zum Jahr 2030 ab einer Reisedauer von mehr als zwei Stunden ein Verkehrsmittelbonus von 10 € gezahlt, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen. Dieser wird aus dem sektionsinternen Klimaschutzbudget gezahlt, dessen Höhe auf Grundlage der jährlichen CO2-Emissionen ermittelt wird und Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion finanzieren soll.
Nur in Ausnahmefällen, in denen eine Reise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden kann (z.B. bei Materialtransport für Arbeitseinsätze), kann auf andere Verkehrsmittel wie PKW ausgewichen werden. Nur tatsächlich entstandene Kosten dürfen abgerechnet werden (keine Doppelerstattung). Dabei sollen möglichst Mitfahrgelegenheiten genutzt bzw. angeboten werden.
Es werden 0,30 € pro Fahrtkilometer abzüglich einer Klimapauschale als CO2-Ausgleich erstattet. Abzüglich der Pauschale verbleiben 0,28 €/km. Abgerechnet wird nur die kürzeste der möglichen Streckenverbindungen. Bei weiteren Mitfahrenden werden keine zusätzlichen Kosten erstattet.
Auf Kurzstreckenflüge (Luftlinie unter 1.000 km) wird verzichtet. Abweichungen sind nur in zwingenden Ausnahmefällen möglich, der Reisepreis ist dabei kein Argument (Beschluss der Hauptversammlung 2021). Auch Flüge über 1000 km Distanz sind nur in schriftlich begründeten und vom Vorstand genehmigten Ausnahmefällen möglich.
Weitere Projekte
Zurzeit arbeitet die Klimaschutzgruppe an einem Rabattsystem für Teilnehmende von kostenpflichtigen Angeboten der Sektion. Auch hier soll die umweltschonende und klimafreundliche Anreise honoriert werden. In einer Testphase sollen Rabatte aus dem Klimaschutzbudget finanziert werden.
In der Bibliothek der Geschäftsstelle haben wir eine kleine Auswahl an Büchern zur Information und Entwicklung von Ideen zum Klimaschutz bereitgestellt.
Zudem wollen wir Neuanpflanzungen auf der Paten-Streuobstwiese in Wöllmarshausen aus dem Klimaschutzbudget finanzieren.
Gute Ideen und Projekte sind weiterhin herzlich willkommen! Kommt gerne vorbei und gestaltet mit! In der Regel treffen wir uns ein- bis zweimal im Monat in der Geschäftsstelle. Bei Interesse bitten wir um vorherige Anmeldung unter klimaschutz@davgoettingen.de!
Die Klimaschutzgruppe
(Annette Blaume, Markus Ludewig, Michael Vietze und Neele Dietrich)
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