Alpiner Sicherheits-Service (ASS)
Mitglieder des DAV sind im Rahmen des Ausübens von Alpinsport (inklusive Wintersport) bei Bergnot und bei Unfällen über den Alpinen Sicherheits-Service (ASS) versichert.
Die Versicherung gilt bei Bergsteigen (z.B. Bergwandern, Bergsteigen, Fels- und Eisklettern, Klettern, Trekking), Wintersport (z.B. Skifahren, Snowboarden, Skitouren/Skibergsteigen, Schneeschuhgehen), sonstige Alpinsportarten (z.B. Mountainbiking, Kajak- und Faltbootfahren, Canyoning/Rafting) und Veranstaltungen des Bundesverbands und der DAV Sektionen.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf unfallbedingte Heilbehandlungskosten, nicht auf Heilbehandlungskosten im Fall einer Krankheit, daher ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt zu empfehlen.
Details zu den Leistungen des ASS stellt der DAV hier aus seiner Homepage vor: Alpiner Sicherheits-Service.
Weiter Erläuterungen zum Versicherungsschutz gib es außerdem hier auf der Website des Deutschen Alpenvereins.