Frequently asked question (FAQ)
Hier gibt es die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Mitgliedschaft. Falls weitere Fragen bestehen einfach direkt an unsere Geschäftstelle wenden.
Änderungen von Bankverbindungen und Anschriften können schriftlich an die Geschäftsstelle gesendet werden. Alternativ gibt es das online Verwaltungstool "mein Alpenverein", bei dem man sich einfach mit seinem Mitgliedsausweis anmelden kann.
Für alle Beitragszahlungen gilt das Konto:
Sektion Göttingen
IBAN: DE 89 260 500 01 0000 511220
Sparkasse Göttingen
BIC: NOLADE21GOE
Die Jahresbeiträge werden Anfang Januar des laufenden Jahres vom Konto abgebucht.
Arbeitslos gemeldete Mitglieder können für das Folgejahr unter Vorlage (bis zum 30.9.) einer amtlichen Bescheinigung weiterhin beitragsermäßigt geführt werden.
Sollte Ihr Mitgliedsausweis verloren gegangen sein, so können Sie diesen gegen eine Verlusterklärung sowie Gebühr von 5 € in der Geschäftsstelle erneut ausgestellt bekommen.
Kündigungen für das Folgejahr müssen jeweils bis zum 30. September schriftlich oder per E-mail vorliegen – andernfalls gilt die Mitgliedschaft für ein weiteres Jahr. Die Kündigung wird durch die Sektion schriftlich bestätigt.
Sie brauchen Ihren Mitgliedsausweis sofort und können nicht bis zur nächsten Öffnungszeit der Geschäftsstelle warten? Oder Sie wollen nicht anreisen? Dann können Sie im Internet im Online-Aufnahmeportal des DAV Mitglied werden und sich Ihren vorläufigen Mitgliedsausweis selbst ausdrucken. Wir senden Ihnen den endgültigen Ausweis dann demnächst zu. Auch die B- und C-Mitgliedschaft kann hier angenommen werden.
Sie können Datenänderungen Ihrer Mitgliedschaft selbst online eingeben. Dazu können Sie sich hier auf "Mein Alpenverein" ein Konto erstellen und bearbeiten. Wenn Sie das DAV Panorama und/oder das Mitteilungsheft der Sektion Göttingen nicht mehr in Papierform beziehen möchten, kann das auch hier vermerkt werden. Alle Datenänderungen können aber alternativ auch nach wie vor in unserer Geschäftsstelle veranlasst werden.
Sektionswechsel für das Folgejahr müssen ebenfalls bis zum 30. September schriftlich oder per E-mail vorliegen.