Satzung der Sektion Göttingen des Deutschen Alpenvereins e.V.
Allgemeines
§1 – Name und Sitz
Der Verein führt den Namen: Sektion Göttingen des Deutschen Alpenvereins e.V. und hat seinen Sitz in Göttingen
Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Göttingen eingetragen.
§2 – Vereinszweck
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Zweck der Sektion ist, das Bergsteigen und alpine Sportarten vor allem in den Alpen und den deutschen Mittelgebirgen, besonders für die Jugend und die Familien, zu fördern und zu pflegen, die Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten, die Kenntnisse über die Gebirge zu erweitern und dadurch die Bindung zur Heimat zu pflegen sowie weitere sportliche Aktivitäten zu fördern.
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Die Sektion ist parteipolitisch neutral; sie vertritt die Grundsätze religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz; sie achtet auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern.
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Die Sektion verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die gemeinnützigen Zwecke in diesem Sinne sind die Förderung des Sports, des Natur- und Umweltschutzes, der Jugendhilfe und der Bildung sowie der Heimatpflege und Heimatkunde.
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Die Sektion ist selbstlos tätig; sie erstrebt keinen Gewinn und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Sektion dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Sektionsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Sektion fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 – Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
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Der Vereinszweck soll durch die in Absatz 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
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Als ideelle Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks dienen:
- Bergsteigerische und alpinsportliche Ausbildung, Förderung bergsteigerischer und alpinsportlicher Unternehmungen, des alpinen Skilaufes, Ausleihe von Bergsportausrüstung, Unterstützung des alpinen Rettungswesens;
- Gemeinschaftliche bergsteigerische, alpinsportliche Unternehmungen sowie Wanderungen, Fahrradtouren und Fitness-Sport;
- Veranstaltung von Expeditionen;
- Veranstaltung von alpinsportlichen Wettkämpfen einschließlich der Bekämpfung des Dopings gemäß der strafbewehrten Sportordnung des DAV;
- Errichten, Erhalten und Betreiben künstlicher Kletteranlagen;
- Erhalten und Betreiben der Hüttenstandorte als Stützpunkte zur Ausübung des Bergsteigens und der alpinen Sportarten und für die Sicherheit aller Bergsportler sowie Errichten und Erhalten von Wegen;
- Schutz und Pflege von Natur und Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt der Alpen und der deutschen Mittelgebirge, insbesondere bei der Ausübung des Bergsports und der Unterhaltung von Hütten und Wegen;
- Jugendhilfe und umfassende Jugend- und Familienarbeit;
- Förderung und Sammlung schriftstellerischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten auf alpinem Gebiet;
- Abhaltung von Veranstaltungen wie Versammlungen, Vereinsfeste, Vorträge, Lehrgänge und Führungen;
- Pflege der Heimatkunde;
- Einrichtung und Betrieb einer Webseite oder sonstige elektronischer Medien;
- Herausgabe von Publikationen;
- Einrichtung einer Bibliothek;
- Zusammenarbeit mit Personen, Organisationen und Institutionen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen beziehungsweise die Vereinsziele unterstützen.
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Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
- Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren in der jeweils beschlossenen Höhe;
- Subventionen und Förderungen;
- Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen;
- Vermögensverwaltung (wie Zinsen, sonstige Kapitaleinkünfte, Einnahmen aus Beteiligungen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung);
- Sponsorengelder;
- Werbeeinnahmen;
- Einnahmen aus dem Betrieb von Schutzhütten und künstlichen Kletteranlagen;
- Einnahmen aus der Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern (wie Bergsportausrüstung u. ä.);
- Einnahmen aus der Weitergabe von Publikationen;
- Einnahmen aus dem Verkauf von Ausrüstung, Hütten- und Vereinsartikeln;
- Einnahmen aus Vereinsveranstaltungen (Vereinsfeste, Wettkämpfe, Vorträge, Kurse, Lehrgänge, Führungen, u. ä.).